Die Aktionärsbank Kulmbach GmbH hat ihre Mitwirkung am Einlagensicherungsfonds des Bankenverbandes gekündigt. Die bis zum 16. Januar 2016 bei dieser Bank getätigten Einlagen, genießen eine Art Bestandschutz. Dies bedeutet, dass die Einlagen bis zur Höhe der „alten“ Sicherungsgrenze bis zur …
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