Abfrageergebnis

Das Institut BNP Paribas S.A. Niederlassung Deutschland ist eine unselbstständige Zweigniederlassung einer ausländischen Bank und Mitglied im freiwilligen Einlagensicherungsfonds innerhalb des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. Der Sicherungsumfang der Summe der Einlagen eines Gläubigers – inklusive des gesetzlichen Schutzes des ausländischen Sicherungssystems – beträgt

mindestens 750.000 €.

Die Einlagen dieser Zweigniederlassung sind grundsätzlich durch die gesetzliche Heimateinlagensicherung der ausländischen Bank geschützt. Der Einlagensicherungsfonds erbringt im Entschädigungsfall bei Zweigniederlassungen ausländischer Banken nur Entschädigungsleistungen, wenn und soweit die Guthaben nicht durch die gesetzliche Heimatlandsicherung geschützt sind.

Der genaue Sicherungsumfang des Einlagensicherungsfonds errechnet sich dabei aus 15% des haftenden Eigenkapitals eines Kreditinstituts. Das Minimum an haftendem Eigenkapital in Deutschland beträgt 5 Millionen €. Somit ergibt sich eine Mindestsicherung von 750.000 € je Einleger und Kreditinstitut. In sehr wenigen Ausnahmefällen kann die Sicherungsgrenze auch unter 750.000 € liegen. 

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Weitergehende Informationen bezüglich der Sicherung von Einlagen bei Zweigniederlassungen von ausländischen Banken finden Sie hier

Für Informationen zum gesetzlichen Schutzumfang wenden Sie sich bitte an die jeweils zuständige Heimateinlagensicherung. 
Eine allgemeine Auflistung über die ausländischen Einlagensicherungssysteme finden Sie auf den Webseiten des European Forum of Deposit Insurers (EFDI)  sowie der International Association of Deposit Insurers (IADI).