Geeignete Finanzsicherheiten
Geeignete Finanzsicherheiten zur Absicherung von gegenüber dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken geleisteten Zahlungsversprechen
Der Statut des Einlagensicherungsfonds legt in §5a Abs 10.1 fest, dass
„Die Banken können bis zu 30% der Jahresumlage durch Übernahme einer besicherten vertraglichen Zahlungsverpflichtung erbringen. 2Banken, welche von der Möglichkeit zur Übernahme von Zahlungsverpflichtungen Gebrauch gemacht haben, sollen im Übrigen, insbesondere bei zahlungswirksamen Maßnahmen nach § 2 Absatz 2, wirtschaftlich nicht bessergestellt werden, als wenn sie die Jahresumlagen vollständig durch Zahlung erbracht hätten. 3 Die nähere Ausgestaltung der Zahlungsverpflichtungen sowie des Verbots der wirtschaftlichen Besserstellung gemäß Satz 2 regeln die „Grundsätze für die Erbringung der Umlage durch Zahlungsverpflichtungen“, die Bestandteil dieses Statuts sind.“
In die Grundsätze heißt es
„Der Bankenverband kann die als Finanzsicherheiten zulässigen risikoarmen Schuldtitel oder Barsicherheiten einschränken oder konkretisieren.“
Auf dieser Basis lässt der Einlagensicherungsfonds Barsicherheiten und folgende risikoarme Schuldtitel als Sicherheit für Zahlungsversprechen zu:
- Kategorie 1
Von Zentralregierungen (IG2)1 und Regional- und Lokalregierungen (IG5)1 ausgegebenen Schuldtitel (AT01, AT02, AT03)1 - Kategorie 2
Schuldtitel (AT01, AT02, AT03)1 von Emittenten, die vom Eurosystem als Institution mit öffentlichem Förderauftrag klassifiziert werden (IG7)1
Schuldtitel (AT01, AT02, AT03)1 von multilateralen Entwicklungsbanken (IG8)1 und internationalen Organisationen (IG6)1 Jumbo Covered Bonds (AT09)1, die von Kreditinstituten (IG4)1 emittiert wurden - Kategorie 3
Traditionelle Covered Bonds (AT10)1, die von Kreditinstituten (IG4)1emittiert wurden
Für alle Kategorien müssen weiterhin folgende Voraussetzungen erfüllt sein:
- Der risikoarme Schuldtitel muss in Euro denominiert sein.
- Sitz des Emittenten muss im EWR- oder ein G10-Staat außerhalb des EWR sein.
- Der risikoarme Schuldtitel darf nicht der Quellensteuer unterliegen.
- Die Restlaufzeit muss mindestens 4 Wochen betragen.
- Das schwächste Rating bei einer der drei anerkannten Ratingagenturen (Moody's, S&P, Fitch) muss Aa3 bzw. AA- oder besser sein.
- Die Wertpapiere werden taggleich bewertet. Es gelten die Sicherungsabschläge des Eurosystems, die auf der Internetseite des Eurosystems hinterlegt sind.
Aktuelle Liste geeigneter Finanzsicherheiten
Eine Liste über geeignete Finanzsicherheiten finden Sie in dem Downloadlink am Ende dieser Seite. Diese Liste basiert auf Informationen der EIS-Einlagensicherungsbank. Der Einlagensicherungsfonds kann die von der EIS-Bank als Finanzsicherheiten benannten zulässigen risikoarmen Schuldtitel oder Barsicherheiten einschränken oder konkretisieren. Der Stand der Information kann dem Dateinnamen entnommen werden: Schema YYYYMMDD - zum Beispiel "...20160815 ...xlxs" gibt somit den Stand vom 15. August 2016 wieder. Die Spalten sind wie folgt zu interpretieren: Wertpapierkennnummer (WKN), International Securities Identification Number (ISIN), Wertpapierbezeichnung.
1) Tabellen zur Erläuterung
Issuer Group
IG2 central government
IG4 credit Institutions ohne agencies
IG5 regional/local government
IG6 supranational issuer
IG7 agency -non credit institution
IG8 agency -credit institution
Asset Types
AT01 bonds
AT02 medium term notes
AT03 (treasury) bill / commercial paper / certificate of deposit
AT09 jumbo covered bonds
AT10 tradtional covered bonds
Weiterführende Informationen
Sicherungsabschläge des Eurosystems
Liste geeigneter Finanzsicherheiten
Preisverzeichnis EIS Einlagensicherungsbank GmbH
Rahmenvertrag über die Übernahme von Zahlungsverpflichtungen
Rahmenvertrag über die Leistung von Finanzsicherheiten
Textmuster Annahme Einzelvertrag Zahlungsverpflichtungen (.docx)