Abfrageergebnis

Das Institut DEUTSCHE BANK AKTIENGESELLSCHAFT ist Mitglied im freiwilligen Einlagensicherungsfonds innerhalb des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. Der Sicherungsumfang der Summe der Einlagen eines Gläubigers – inklusive des gesetzlichen Schutzes – beträgt

Mindestens 750.000 €

Der genaue Sicherungsumfang errechnet sich aus 15% des haftenden Eigenkapitals eines Kreditinstituts. Das Minimum an haftendem Eigenkapital in Deutschland beträgt 5 Millionen €. Somit ergibt sich eine Mindestsicherung von 750.000 € je Einleger und je Kreditinstitut. In sehr wenigen Ausnahmefällen kann die Sicherungsgrenze auch unter 750.000 € liegen. 

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