Wie sind Ihre Einlagen Gesichert?
Fragen und Antworten zur Reform des Einlagensicherungsfonds
1. Ist die gesetzliche oder die freiwillige Einlagensicherung von der Reform betroffen?
2. Welche grundsätzlichen Änderungen ergeben sich mit der Reform des Statutes des ESF (SESF) zum 1. Januar 2023?
3. Was bedeutet „höchstmöglicher Entschädigungsbetrag“?
4. Warum wird der Sicherungsumfang des Einlagensicherungsfonds angepasst?
5. Welche Einlagen werden zukünftig vom Einlagensicherungsfonds gesichert?
6. Wie ändert sich der Sicherungsumfang zukünftig für natürliche Personen und Stiftungen?
7. Wie ändert sich der Sicherungsumfang zukünftig für nichtfinanzielle Unternehmen?
8. Die Einlagen welcher Unternehmen werden zukünftig gesichert?
9. Wie ändert sich der Sicherungsumfang zukünftig für finanzielle Unternehmen?
10. Wie ändert sich zukünftig der Sicherungsumfang für „Institutionelle“?
11. Werden die Einlagen von Organisationen ohne Erwerbszweck weiterhin gesichert?
12. Werden die Einlagen von Unternehmensorganisationen weiterhin gesichert?
13. Werden die Einlagen von Wohnungseigentümergemeinschaften (WEG) weiterhin gesichert?
14. Werden die Einlagen von Gesellschaften bürgerlichen Rechts (GbRs) weiterhin gesichert?
15. Werden die Einlagen von Körperschaften und Anstalten des öffentlichen Rechts weiterhin gesichert?
16. Werden zukünftig Einlagen von Kunden einer Niederlassung einer deutschen Mitgliedsbank im Ausland weiterhin vom Einlagensicherungsfonds gesichert?
17. Welche Laufzeiten werden zukünftig bei Termineinlagen gesichert?
18. Gibt es Übergangsfristen?
19. Wie ist zukünftig die Systematik der Sicherungsgrenze?
20. Gibt es Bestandsschutzregelungen?
21. Wird der Bestandsschutz auf den höchstmöglichen Entschädigungsbetrag angerechnet?