Willkommen beim Einlagensicherungsfonds
Der Einlagensicherungsfonds innerhalb des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. sichert Einleger auch über die gesetzliche Einlagensicherung hinaus: Privatpersonen bis zu einem Betrag von derzeit maximal fünf Millionen Euro und gesicherte Unternehmen bis maximal 50 Millionen Euro.
Mehr Informationen hierÜber den Einlagensicherungsfonds
Der Einlagensicherungsfonds innerhalb des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. sichert die Einlagen von Kunden bei den privaten Banken in Deutschland.
Auf dieser Website finden Sie die wesentlichen Informationen über Umfang und Funktionsweise der Einlagensicherung.
Fragen und Antworten
Der Einlagensicherungsfonds sichert Guthaben, einschließlich Festgeld und Spareinlagen (z. B. Guthaben auf Giro-, Tagesgeld- oder Festgeldkonten) bis zum höchstmöglichen Entschädigungsbetrag. Dabei sichert er die Einlagen von Privatpersonen, rechtfähigen Stiftungen und Gesellschaften bürgerlichen Rechts sowie - mit gewissen Einschränkungen - die Einlagen von nichtfinanziellen Unternehmen und anderen Institutionen.
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