Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat am 10. September 2026 für die Bank Sepah-Iran, Filiale Frankfurt am Main den Entschädigungsfall gemäß § 10 Abs. 1 Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) festgestellt. Es sind keine ESF-Einlagen betroffen. Die wichtigsten Fragen und Antworten finden Sie hier:
Mitwirkende Kreditinstitute
Wenn Sie den Schutzumfang für Ihr Kreditinstitut erfahren möchten, klicken Sie bitte auf den Namen des abzufragenden Kreditinstitutes. Sollte das von Ihnen gewünschte Kreditinstitut nicht in dieser Liste zu finden sein, erhalten Sie weitere Informationen hier.