Für Mitgliedsinstitute
Dokumente für Mitgliedsinstitute des Einlagensicherungsfonds
Übernahme einer besicherten Zahlungsverpflichtung gem. § 5a Abs. 10 SESF:
Rahmenvertrag Zahlungsverpflichtungen
Rahmenvertrag über die Leistung von Finanzsicherheiten
Textmuster Annahme Einzelvertrag Zahlungsverpflichtungen
Der ESF kann den Banken gestatten, in einem Umlagejahr bis zu 30 % ihres Jahresbeitrages durch die Übernahme von vertraglichen Zahlungsverpflichtungen zu erbringen. Voraussetzungen sind, dass zwischen ESF und Bank ein Rahmenvertrag über Zahlungsverpflichtungen und ein Rahmenvertrag über Finanzsicherheiten abgeschlossen ist.
Diese Liste basiert auf Informationen der Bundesbank. Der Stand der Information kann dem Dateinnamen entnommen werden: Schema YYYYMMDD - zum Beispiel "...20160815 ...xlxs" gibt somit den Stand vom 15. August 2016 wieder. Die Spalten sind wie folgt zu interpretieren: Wertpapierkennnummer (WKN), International Securities Identification Number (ISIN), Wertpapierbezeichnung.
Eine Liste über geeignete Finanzsicherheiten finden Sie hier: