Für Mitgliedsinstitute

Dokumente für Mitgliedsinstitute des Einlagensicherungsfonds

Übernahme einer besicherten Zahlungsverpflichtung gem. § 5a Abs. 10 SESF:

Rahmenvertrag Zahlungsverpflichtungen

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Rahmenvertrag über die Leistung von Finanzsicherheiten

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Textmuster Annahme Einzelvertrag Zahlungsverpflichtungen

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Der ESF kann den Banken gestatten, in einem Umlagejahr bis zu 30 % ihres Jahresbeitrages durch die Übernahme von vertraglichen Zahlungsverpflichtungen zu erbringen. Voraussetzungen sind, dass zwischen ESF und Bank ein Rahmenvertrag über Zahlungsverpflichtungen und ein Rahmenvertrag über Finanzsicherheiten abgeschlossen ist.

Diese Liste basiert auf Informationen der Bundesbank. Der Stand der Information kann dem Dateinnamen entnommen werden: Schema YYYYMMDD - zum Beispiel "...20160815 ...xlxs" gibt somit den Stand vom 15. August 2016 wieder. Die Spalten sind wie folgt zu interpretieren: Wertpapierkennnummer (WKN), International Securities Identification Number (ISIN), Wertpapierbezeichnung.

Eine Liste über geeignete Finanzsicherheiten finden Sie hier:

Liste geeigneter Finanzsicherheiten

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Ermächtigungserklärungen gem. § 5 Abs. 2:

Hier finden Sie die Erklärungen gemäß Statut des Einlagensicherungsfonds zum Download:

Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht

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Europäische Zentralbank

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Deutsche Bundesbank

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Prüfungsverband deutscher Banken e.V.

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Zuständige Aufsichts- und Abwicklungsbehörde

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Bankaufsichtsbehörde des Herkunftslandes

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Zuständige Abwicklungsbehörde des Herkunftslandes

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Verpflichtungserklärung gem. § 5 Abs. 10:

Verpflichtungserklärung (zweisprachig)

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Fragebogen für Mitglieder des Einlagensicherungsfonds bezüglich Sanktionen:

Fragebogen DE

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Fragebogen EN

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