Abfrage Sicherungsgrenze

Sollte Ihre Bank nicht im Verzeichnis mitwirkender Kreditinstitute enthalten sein, prüfen Sie bitte zuerst, ob Sie bei Ihrer Suche den vollständigen Namen der Bank verwendet haben. Die Abfragemöglichkeit im Internet ist vom Verfahren her dem Austausch von schriftlichen Informationen per Brief nachempfunden. Danach erhält nur derjenige verbindliche Auskünfte, der sich mit seinem Namen und seiner Adresse zu erkennen gibt.

Zum Datenschutz: die von uns gegenüber dem Anfragenden schriftlich erteilte Antwort zur Sicherungsgrenze wird im Hinblick auf einen etwaigen Entschädigungsfall aus Beweissicherungsgründen gespeichert. Zu anderen Zwecken werden die Daten nicht verwendet, insbesondere werden die Informationen nicht an Mitgliedsbanken oder Dritte herausgegeben.

Weitere Informationen entnehmen Sie bitte unseren Hinweisen zum Datenschutz.

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