Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat am 6. Februar 2016 über das Bankhaus Maple Bank GmbH ein Moratorium gemäß § 46 KWG und damit die Schließung der Bank für den Kundenverkehr angeordnet. Infolge des hiermit verbundenen Veräußerungs- und Zahlungsverbotes ist es der Bank nicht mehr möglich, Verfügungen über Einlagen zuzulassen.
Die Maple Bank GmbH ist dem Einlagensicherungsfonds des Bundesverbandes deutscher Banken e.V. angeschlossen und der Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH (EdB) zugeordnet.
Wertpapierdepots werden vom Moratorium nicht erfasst. Über sie kann weiterhin verfügt werden, sofern der Bank hieran keine Sicherungsrechte zustehen.