Die Bundesanstalt für Finanzdienstleistungsaufsicht hat am 10. September 2026 für die Bank Sepah-Iran, Filiale Frankfurt am Main den Entschädigungsfall gemäß § 10 Abs. 1 Einlagensicherungsgesetz (EinSiG) festgestellt. Es sind keine ESF-Einlagen betroffen. Die wichtigsten Fragen und Antworten finden Sie hier:
Finanzierung des Einlagensicherungsfonds
Der Einlagensicherungsfonds erhebt bei seinen Mitgliedern eine regelmäßige jährliche Umlage, durch die er sich finanziert. Kommt es zu einem Entschädigungsfall, werden die Einlagen, also die Kundengelder, durch den Fonds zurückbezahlt. Der Fonds tritt dafür anstelle der Kunden im Insolvenzverfahren der Bank auf. Da die Insolvenzquoten bei Banken in der Regel relativ hoch sind, bekommt der Fonds einen Teil seiner Entschädigungsleistungen zurück.