Über den Einlagensicherungsfonds

Die Einlagensicherung in Deutschland ruht auf zwei Säulen: Der gesetzlichen Einlagensicherung durch die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH und die ergänzende Sicherung durch den Einlagensicherungsfonds innerhalb des Bundesverbandes deutscher Banken e.V.

Die gesetzliche Einlagensicherung schützt dabei bis zu 100.000 Euro je Kunde und Kreditinstitut im Sinne des Einlagensicherungsgesetzes. 

Darüber hinaus sind zahlreiche private Banken auch freiwilliges Mitglied im Einlagensicherungsfonds innerhalb des Bundesverbands deutscher Banken e.V. (BdB), der einen höheren Sicherungsumfang bietet. Hier finden Sie die Mitgliederliste.

Der Einlagensicherungsfonds besteht seit 1976 und finanziert sich durch die jährliche Zahlungen seiner teilnehmenden Banken. Zudem besteht eine Nachschusspflicht für die Mitglieder für den Falle das die Mittel im Entschädigungsfall nicht ausreichen. Hinter dem Fonds steht nahezu die gesamte private Kreditwirtschaft in Deutschland. Bisher wurden in allen Fällen die Kunden zu 100 Prozent entschädigt.

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Logo EFDI

Der Einlagensicherungsfonds ist zudem Mitglied bei EFDI - das ist das Europäische Forum der Einlagensicherer, eine europäische Vereinigung ohne Gewinnerzielungsabsicht mit dem Ziel der Förderung der europäischen Zusammenarbeit und des Austauschs über regulatorische Fragestellungen in den Bereichen Einlagensicherung, Anlegerentschädigung und Krisenbewältigung.

Logo IADI

Darüber hinaus ist der Einlagensicherungsfonds auch Mitglied bei IADI. Die Internationale Vereinigung der Einlagensicherungssysteme wurde am 6. Mai 2002 als eine gemeinnützige Organisation schweizerischen Rechts gegründet. Die Vereinigung ist eine selbstständige juristische Person mit Sitz bei der Bank für Internationalen Zahlungsausgleich in Basel, Schweiz. Die Vision von IADI ist es, die Expertise über Einlagensicherung mit der Welt zu teilen. Durch Leitlinien und internationale Zusammenarbeit soll die Effizienz der Einlagensicherung verbessert werden. IADI möchte zur Stabilität des Finanzsystems beitragen, indem internationale Zusammenarbeit im Bereich der Einlagensicherung gefördert, Beratung bei der Gründung neuer und der Weiterentwicklung bestehender Einlagensicherungssysteme gegeben sowie breit angelegte internationale Kontakte zwischen Einlagensicherungen und anderen interessierten Parteien unterstützt werden.