Die Einlagensicherung in Deutschland ruht auf zwei Säulen: Der gesetzlichen Einlagensicherung durch die Entschädigungseinrichtung deutscher Banken GmbH und die ergänzende Sicherung durch den Einlagensicherungsfonds innerhalb des Bundesverbandes deutscher Banken e.V.
Die gesetzliche Einlagensicherung schützt dabei bis zu 100.000 Euro je Kunde und Kreditinstitut im Sinne des Einlagensicherungsgesetzes.
Darüber hinaus sind zahlreiche private Banken auch freiwilliges Mitglied im Einlagensicherungsfonds innerhalb des Bundesverbands deutscher Banken e.V. (BdB), der einen höheren Sicherungsumfang bietet. Hier finden Sie die Mitgliederliste.
Der Einlagensicherungsfonds besteht seit 1976 und finanziert sich durch die jährliche Zahlungen seiner teilnehmenden Banken. Zudem besteht eine Nachschusspflicht für die Mitglieder für den Falle das die Mittel im Entschädigungsfall nicht ausreichen. Hinter dem Fonds steht nahezu die gesamte private Kreditwirtschaft in Deutschland. Bisher wurden in allen Fällen die Kunden zu 100 Prozent entschädigt.